Skip to main content
  • Freie Fahrt voraus.
  • Freie Fahrt voraus.

Führerscheinklassen

Autoführerschein - Klasse B
  • ab 18 Jahre
  • bis zulässige Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • auch mit Anhänger bis zGM von max. 750 kg 
  • auch mit schwererem Anhänger mit zGM über 750 kg , sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • enthält automatisch die Klassen AM und L
Autoführerschein - Klasse B17 (Begleitetes Fahren)
  • Klasse B ab 17 Jahre
  • mit eingetragener Begleitung
  • nur in Deutschland
Autoführerschein - Klasse B96 (mit Anhänger > 3.500 kg)
  • Klasse B und Anhänger mit zGM über 750 kg
  • zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg
  • aber max. 4.250 kg zGM beträg
  • ohne Theorie- und Praxisprüfung
Autoführerschein - Klasse B196 (zus. Motorrad­führer­schein A1)
  • ab 25 Jahre
  • Führerschein Klasse B seit mind. 5 Jahren
  • Hubraum max. bis 125 ccm
  • max. 15 PS
Autoführerschein - Klasse B78 (Fahrstunden und Prüfung mit Automatik)
  • Fahrstunden und Prüfung ausschließlich mit Automatikgetriebe
  • Berechtigt nur zum Fahren mit Auto­matik-Fahrzeugen
Autoführerschein - Klasse B197 (Prüfung mit Automatik)
  • Führerschein gilt auch für Schaltgetriebe
  • zusätzl. Fahrstunden mit Schaltgetriebe
Autoführerschein mit Anhänger - Klasse BE
  • Klasse B und Anhänger mit zGM bis max. 3.500 kg
  • zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg
Prüfbescheinigung (E-Scooter)
  • ab 15 Jahre
  • max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Rollerführerschein - Klasse AM (bis 4 kW)
  • ab 16 Jahre
  • Moped/Roller mit max. 45 km/h Höchstgeschwin­digkeit
  • Hubraum max. 50 ccm
  • Nutzleistung max. 4 KW
Motorradführerschein - Klasse A1 (bis 11 kW)
  • ab 16 Jahre
  • Hubraum max. 125 ccm
  • Motor­leis­tung max. 11 kW 
  • mit Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Beiwagen dürfen mitgeführt werden
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym­metrisch angeordneten Rädern mit Hub­raum von mehr als 50 ccm (bei Ver­brennungsmotoren) oder mit einer bauartbe­dingter Höchst­geschwin­digkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis max. 15 kW
  • enthält automatisch die Klasse AM
Motorradführerschein - Klasse A2 (bis 35 kW)
  • ab 18 Jahre
  • Motorleistung max. 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leis­tung von über 70 kW abgeleitet ist
  • mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht bis max. 0,2 kW/kg
  • Beiwagen dürfen mitgeführt werden
  • bei Besitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren nur prakt. Prüfung nötig
  • enthält automatisch die Klassen A1 und AM
Motorradführerschein - Klasse A
  • ab 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • bei Besitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren nur prakt. Prüfung nötig
  • enthält automatisch die Klassen AM, A1 und A2
Zugmaschinen - Klasse L (max. 40 km/h)
  • ab 16 Jahre
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forst­wirtschaft­liche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke ein­ge­setzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwin­digkeit von nicht mehr als 25 km/h und
Zugmaschinen - Klasse T (max. 60 km/h)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwin­digkeit von nicht mehr als 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermisch­wagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
LKW-Führerschein - Klasse C1 (bis 7,5 t)
  • ab 18 Jahre
  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit zulässiger Ge­samt­masse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
  • Gebaut und ausgelegt zur Beför­der­ung von nicht mehr als acht Perso­nen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zuläs­si­gen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
LKW-Führerschein - Klasse C1E (bis 7,5 t mit Anhänger)
  • ab 18 Jahre
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombi­nation mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Ge­samtmasse von mehr 3.500 kg und zulässiger Ge­samtmasse der Kombi­nation von nicht mehr als 12.000 kg
LKW-Führerschein - Klasse C (mit Anhänger < 750 kg)
  • ab 21 Jahre
  • Kraftfahrzeuge mit mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beför­der­ung von nicht mehr als acht Per­so­nen außer dem Fahrzeugführer, auch mit An­häng­er mit einer zuläs­si­gen Gesamt­masse von nicht mehr als 750 kg
LKW-Führerschein - Klasse CE (mit Anhänger > 750 kg)
  • ab 21 Jahre
  • Zugfahrzeug der Klasse C in Kom­bi­nation mit Anhänger oder Sattelan­hänger mit zuläs­siger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

ASF Seminar

Aufbauseminar für Fahranfänger

  • Die Teilnahme wird von der Führer­schein­stelle ange­ordnet.
  • Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten.
  • Zwischen der 1. und 2. Sitzung findet eine Be­ob­ach­tungs­fahrt statt.
  • Bei vollständiger Teilnahme wird eine Teilnahme­be­schei­nigung ausgestellt.
  • Die Kursgebühr muss vor Be­ginn des Seminars bezahlt werden.